Flohmärkte nach der Klagenfurter Marktordnung (OBI und METRO) können unter der Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen stattfinden.
Wie die Marktverwaltung der Landeshauptstadt informiert, können Flohmärkte, die als Märkte in der Klagenfurter Marktordnung verordnet sind – also jene bei OBI und METRO - seit 1. Mai 2020 aufgrund der COVID-19-Lockerungsverordnung im Freien stattfinden. Allerdings nur unter Einhaltung dieser Sicherheitsvorkehrungen:
1. Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
2. Kunden haben eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende, mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.
3. Der Betreiber hat sicherzustellen, dass er und seine Mitarbeiter bei Kundenkontakt eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende, mechanische Schutzvorrichtung tragen, sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet.
Um zu gewährleisten, dass diese Bestimmungen eingehalten werden können, lässt sich die Marktverwaltung von den Flohmarktbetreibern ein entsprechendes Konzept vorlegen, welches intern unter Beiziehung der medizinischen Amtssachverständigen geprüft und beurteilt wird. Nach positivem Abschluss der Prüfung steht der Abhaltung eines Flohmarktes nichts entgegen. Kontrolliert wird die Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen durch das Ordnungsamt und die Marktverwaltung. „Ich bin froh über die entsprechenden Richtlinien vom Bund und freue mich, dass die so beliebten Flohmärkte damit wieder stattfinden“, so Marktreferent Stadtrat Markus Geiger, der allen viel Spaß beim „Tandeln“ wünscht.
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